Teilnahmebedingungen

Die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover (nachfolgend „Veranstalter“), führt vom 21.11.2023 bis 23.11.2023 eine Verlosung von je einer Apple Watches Series 9 an jedem Messetag durch. Anlass ist das FI Forum 2023. Der Veranstalter bietet den Teilnehmenden die Teilnahme an der Verlosung ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an.
Mit der Teilnahme an der Verlosung akzeptieren die Teilnehmenden diese Gewinnspielbedingungen:

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels sind die VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover.

Für die Durchführung des Gewinnspiels benötigt der Veranstalter personenbezogene Daten (Vorname, Nachname und Arbeitgeber) der Teilnehmenden. Die Rechte der Teilnehmenden und die Einzelheiten der Datenverarbeitung des Gewinnspiels sind diesen Teilnahmebedingungen als „Datenschutzhinweise“ angehängt.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher des FI-Forums 2023 die mindestens 18 Jahre alt sind. Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.

3. Teilnahme

Eine Teilnahme ist ausschließlich durch die ordnungsgemäße Eingabe in der Onlineanwendung der auf der Messe für das Gewinnspiel ausgehängten QR-Codes über die eigenen Mobilgeräte möglich.
Jeder Teilnehmende darf an dem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos

4. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 21.11.2023 um 10.00 Uhr.
Das Gewinnspiel endet am 23.11.2023 um 15.00 Uhr.

5. Gewinn

Zu gewinnen gibt es eine Apple Watch Series 9 in silber, Größe 45mm, GPS ohne Cellular, Sportarmband, Sturmblau M/L. Insgesamt gibt es pro Tag eine Uhr, insgesamt 3 Stück.
Eine vollständige oder anteilige Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Gewinnansprüche können nicht abgetreten werden.

6. Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen, die gegen das geltende Recht oder diese Gewinnspielbedingungen verstoßen, falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können Gewinne aberkannt werden.

7. Gewinnbenachrichtigung

Innerhalb des Teilnahmezeitraums (21.11. bis 23.11.2023) wird täglich um 15 Uhr ein Gewinner am Stand der Versicherer der Sparkassen (1.7) live gezogen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist auf die Zeit 10:00 bis 14:59 Uhr pro Tag begrenzt.
Der Gewinner muss bei der Ziehung um 15:00 Uhr persönlich anwesend sein. Ist dies nicht der Fall, wird ein neuer Gewinner gezogen. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis ein Gewinner vor Ort ermittelt werden kann. 

Die Gewinner erhalten gegen Angabe ihrer persönlichen Daten (Vorlage durch Personalausweis oder Ähnliches) nach der Auslosung die Uhr direkt vor Ort. Ein Nachsenden der Uhr ist nicht möglich! 

8. Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt aus wichtigem Grund abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn

  • technische Probleme dies erforderlich machen oder
  • Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere bei nicht autorisierten Eingriffen Dritter sowie beim Vorliegen mechanischer, technischer oder rechtlicher Probleme.

9. Haftung

Den Veranstalter trifft keine Haftung bei

  • Fehlern bei der Übertragung oder dem Empfang von Daten;
  • Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmendendaten;
  • technischen Störungen jeglicher Art.

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen ansonsten folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Der Veranstalter haftet im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. 

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

10. Schlussbestimmungen

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Der Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.